geschrieben von jens voshage am Mittwoch, 8. Juni 2005 22:06 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Geldbuße bei "Gelb"?":
hi josef,
obwohl es wohl kaum jemand weiß: es gibt diesen tatbestand und auch die 10 euro können dafür aufgerufen werden. das weiß ich nun auch.
aber: wer entscheidet auf welcher grundlage, ob jemand gefahrlos vor (sic!) der kreuzung anhalten kann? bei (qualifizierten) rotlichtverstößen gibt es eine rechtsprechung, dass ein polizist mindestens mit einer stoppuhr bewaffnet die notwendige zeit messen muss. bei tempomessungen gibt es genau definierte rahmenbedingungen für den aufbau und die eichung. und bei dem TB 137006 reicht es, dass jemand meint, ich hätte noch gefahrlos vor der kreuzung anhalten können? woher weiß er das? kennt ein polizist von jedem kraftfahrzeug die bremswege und das bremsverhalten und kann er mit dem auge die geschwindigkeit so gut schätzen, dass er gerichtsfest einschätzen kann, ob ich mit meinem 3,5-tonner mit schlechten sprinterbremsen und tempo 49 in einer leichten kurve gefahrlos hinbekomme, anzuhalten? wie ich durch die recherche im netz bislang herausgefunden habe, wird vom verkehrsteilnehmer keine "gefahrenbremsung" verlangt.
jens
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