Geldbuße bei "Gelb"?

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geschrieben von jens voshage am Mittwoch, 8. Juni 2005 16:06 Uhr :

heute morgen hielten mich die blau-silbernen (in niedersachsen sind das die neuen farben der polizeiwagen) an. ich hätte bei gelb nicht angehalten (STIMMT) obwohl ich gefahrlos hätte anhalten können (stimmt aus meiner subjektiven wahrnehmung und meiner erfahrung aus rund 200.000-womo-kilometern NICHT). sollte mich zehn euro kosten (Tatbestandsnummer 137006). wohl wissend, dass es mich wahrscheinlich billiger gekommen wäre, einen schein zu zücken und dann beruhigt weiterzufahren, habe ich mich für eine schriftliche äußerung zum sachverhalt entschieden - da meine mündliche eh keine bedeutung hatte (die polizisten, die mich angehalten haben, wurden von kollegen, die in zivilfahrzeugen im bereich der ampel saßen, über funk informiert).

wer hatte in so einem fall schon mal erfolg? oder keinen erfolg? kann ein polizist am seitenrand wirklich gerichtsfest beurteilen, ob ich mit einem wohnmobil gefahrlos hätte anhalten können. gibt es bei "gelb-licht-verstößen" auch irgendwelche sekunden-regeln wie bei "rot-licht"?

zu den gesetzlichen grundlagen habe ich lediglich StVO §37 (2) Ziffer 1 gefunden ("Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".").
und in einem anderen forum (http://www.verkehrsportal.de):
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten:
Tatbestandsnummer 137006:
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat (A - 1) 10,00 Euro
-- BKat bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht im BKat enthalten ist, aber trotzdem "bestraft" werden kann (Verwarnung).

jens

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