Re: Übernachten auf Parkplatz

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geschrieben von gerrica am Mittwoch, 8. Juni 2005 08:06 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Übernachten auf Parkplatz":

Hallo zusammen,
meines Wissens steht irgendwo in der Stvo, daß ein einmaliges Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit erlaubt ist. Camping heißt Stühle und Tisch raus, Markise ausgezogen usw. Ausnahme ist nur ein Schild mit Parkverbot von z.B. 20 - 6 Uhr.

Gruß Gerald

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