geschrieben von Berny am Dienstag, 7. Juni 2005 19:06 Uhr
Als Antwort auf : "Übernachten auf Parkplatz":
Meiner Meinung nach kann das mehr oder weniger tolerant gesehen werden. Ich meine aber, dass kurzerhand "Camping verboten" geschrieben wird, wenn auch nicht gewünscht wird, dass nicht übernachtet wird. Langatmige und wenig "offiziell" klingende Erklärungen wie "Übernachten usw. verboten" habe ich noch nicht gesehen. Man will da sicher den Anfängen wehren, denke mal an bestimmte Bevölkerungsgruppen....
Berny.
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
02.07 03:51:
Re: Verbraucht ?
01.07 21:18:
Sollarzellen reinigen?
01.07 21:03:
Verbraucht ?
01.07 13:08:
Re: Electrolux-Kühlschr. zündet nicht bei Gas-Betrieb
01.07 09:08:
Re: Starter-Batterie im Wohnmobil wird nicht aufgeladen
01.07 03:59:
Re: Starter-Batterie im Wohnmobil wird nicht aufgeladen
30.06 21:14:
Betriebsart vorgesehen ?
30.06 14:37:
Starter-Batterie im Wohnmobil wird nicht aufgeladen
29.06 16:56:
Ergebnisse Risse im Alkoven (Spinnennetz-Form)
29.06 14:52:
Re: Electrolux-Kühlschr. zündet nicht bei Gas-Betrieb
28.06 23:49:
Re: Electrolux-Kühlschr. zündet nicht bei Gas-Betrieb
28.06 23:32:
Re: Electrolux-Kühlschr. zündet nicht bei Gas-Betrieb
28.06 22:25:
Re: Stellplatz Zürich
28.06 11:48:
Re: Info zu Pick Up mit Wohnkabine