geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Dienstag, 7. Juni 2005 13:06 Uhr
Als Antwort auf : "Neues Wohnmobil und nach 4 Monaten Wasserschaden entdeckt":
Hallo Eckhard,
ob und wenn dann was für eine "Garantie" der Hersteller gibt, ist hier völlig egal. Da das Fahrzeug erst 4 Monate alt ist, fällt das Ganze unter die "Sachmängelhaftung".
Selbige räumt dem Händler (und nur der ist Dein Ansprechpartner, lass Dich nicht abwimmeln und an den Hersteller verweisen) allerdings das Recht auf Nachbesserung ein. Erst wenn das nichts hilft (und AFAIK hat der Händler drei Versuche frei), dann kannst Du auf "Wandelung", also Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.
Selbstverständlich muss der Händler alle Kosten in diesem Zusammenhang tragen.
MfG
Gerhard
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