geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Dienstag, 7. Juni 2005 13:06 Uhr
Als Antwort auf : "Neues Wohnmobil und nach 4 Monaten Wasserschaden entdeckt":
Hallo Eckhard,
ob und wenn dann was für eine "Garantie" der Hersteller gibt, ist hier völlig egal. Da das Fahrzeug erst 4 Monate alt ist, fällt das Ganze unter die "Sachmängelhaftung".
Selbige räumt dem Händler (und nur der ist Dein Ansprechpartner, lass Dich nicht abwimmeln und an den Hersteller verweisen) allerdings das Recht auf Nachbesserung ein. Erst wenn das nichts hilft (und AFAIK hat der Händler drei Versuche frei), dann kannst Du auf "Wandelung", also Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.
Selbstverständlich muss der Händler alle Kosten in diesem Zusammenhang tragen.
MfG
Gerhard
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
15.05 10:30:
Re: Magic Chef RC 68 Gaskühlschrank Uralt
14.05 21:28:
Re: Magic Chef RC 68 Gaskühlschrank Uralt
13.05 20:14:
Magic Chef RC 68 Gaskühlschrank Uralt
04.05 12:56:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
01.05 15:35:
Re: Gasversorgung Norwegen
01.05 14:20:
Gasversorgung Norwegen
30.04 21:37:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
27.04 12:32:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
26.04 16:49:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
26.04 10:52:
Electrolux RM184EGI - keine Funktion
22.04 10:36:
Re: Alternative zu Camp du Domaine
19.04 21:09:
Re: Alternative zu Camp du Domaine
19.04 08:42:
Re: Leitungsentkalkung
18.04 12:50:
Leitungsentkalkung