geschrieben von Nabru am Montag, 6. Juni 2005 22:06 Uhr :
Rückabwicklung
Bin mit meinem Hersteller Niesmann Bischoff darüber einig das mein Fahrzeug nach fast 24 Monaten Rückabgewickelt wird.
Unklar ist jedoch die Anrechnung der Gebrauchsvorteile. Es gibt Rechtssprechungen je nach KFZ wo vom Kaufpreis 0,4 % jedoch auch 0,67 % vom Kaufpreis je 1.000 KM berechnet werden. Wie ist die neuere Rechtssprechung bei Wohnmobilen, Vielen Dank Nabru [color=blue]
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