geschrieben von Josef M. am Sonntag, 5. Juni 2005 21:06 Uhr
Als Antwort auf : "Ladung auf Motorradbühne":
Hallo,
nun in deiner ABE der Bühne müßte eigentlich drinstehen was drauf sein darf ( würde mich wundern wenn da etwas anderes als ein Zweirad erwähnt wäre ).
Natürlich kann man alles was man SELBST verantworten kann darauf transportieren, nur im Fall des Falles hält dir dann halt keiner den Rücken frei.
Wegen der Beleuchtung, ja wenn die Bühne beleuchtet ist dürfen die Fahrzeugleuchten verdeckt sein durch die Ladung.
Gruß Josef
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
15.05 10:30:
Re: Magic Chef RC 68 Gaskühlschrank Uralt
14.05 21:28:
Re: Magic Chef RC 68 Gaskühlschrank Uralt
13.05 20:14:
Magic Chef RC 68 Gaskühlschrank Uralt
04.05 12:56:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
01.05 15:35:
Re: Gasversorgung Norwegen
01.05 14:20:
Gasversorgung Norwegen
30.04 21:37:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
27.04 12:32:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
26.04 16:49:
Re: Electrolux RM184EGI - keine Funktion
26.04 10:52:
Electrolux RM184EGI - keine Funktion
22.04 10:36:
Re: Alternative zu Camp du Domaine
19.04 21:09:
Re: Alternative zu Camp du Domaine
19.04 08:42:
Re: Leitungsentkalkung
18.04 12:50:
Leitungsentkalkung