geschrieben von Josef M. am Dienstag, 31. Mai 2005 22:05 Uhr
Als Antwort auf : "Neues Wohnmobil und nach 4 Monaten Wasserschaden entdeckt":
Hallo,
nun Dichtheitsprüfungen sind normalerweise Bedingung um die Dichtheitsgarantie erfüllt zu bekommen.
Und genau in der Beschreibung deiner Dichtheitsgarantie müßte eigentlich stehen was im Schadensfall gedeckt ist.
Aber eigentlich macht die Prüfung doch noch keiner nach 4 Monaten,
hattest du Gründe dafür ?
Sorry, mit der Rückgabe wird das denk ich mal nichts werden.
Wandeln geht doch nur wenn der Mangel nach 3 ( nicht sicher ) Versuchen der Abstellung desselben weiter besteht.
Gruß Josef
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