aufgepasst bei gewährleistung

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geschrieben von jens voshage am Donnerstag, 12. Mai 2005 09:05 Uhr

Als Antwort auf : "Re: mit der garantie siehst du das falsch (fahrgestell - auf":

Robo :
was aber an der Sachmängelhaftung des Händlers gegenüber dem Kunden nix ändert.


stimmt schon. nur nach einem halben jahr ist die sachmangelhaftung des händlers für den käufer im zweifelsfall ein absolut stumpfes schwert, da er nachweisen muss, dass der aufgetretene mangel schon beim verkauf vorlag.

Robo :
Nur die über die Sachmängelhaftung hinausgehende Garantie des Fahrgestellherstellers verkürzt sich u.U.
Wobei mir jetzt aber ehrlich gesagt auf Anhieb kein Mangel einfällt, der nur durch die Herstellergarantie und nicht durch die Händlersachmängelhaftung abgedeckt ist.
Was wäre denn da denkbar??


wenn früher nach 10 monaten die schiebetür beim vw bus nicht richtig gelaufen wäre, wäre ich zum händler gefahren und der hätte sie (sofern nicht gerade die ganze tür verbeult ist) im rahmen der garantie wieder in ordnung gebracht. ohne lange nachzufragen. oder was mir tatsächlich passiert ist beim T3: der fahrersitz quietschte nach 10.000 km (knapp 1 jahr). war kein thema, dass die werkstatt das im rahmen der garantie abstellte. mit gewährleistung wäre es anders. bei einem nicht kulanten händler oder einem hersteller, der seine händler unter druck setzt, hätte ich nachweisen müssen, dass der fehler des quitschenden sitzes bereits bei der übergabe vorhanden war - viel spaß ... oder eben, dass die tür aufgrund eines produktions- oder entwicklungsfehlers nicht richtig funktioniert.

im ersten halben jahr ist aus meiner sicht der unterschied zwischen gewährleistung und garantie meist gering. aber wenn sich nach 6 monaten die beweislast umkehrt, dann ist die gewährleistung häufig nur noch wenig wert. besonders betroffen sind davon womo-käufer, die ihr womo im oktober kaufen und es den winter über wenig benutzen - wenn die mängel dann im april auftreten, ist es teilweise schon zu spät, zum beispiel klappernde oder schlecht schließende türen kostenlos beheben zu lassen. oder anders herum: wenn beim womo, das im april gekauft wurde, die "wintermängel" erst im januar auftreten ...

zum glück haben mittlerweile die meisten fahrzeughersteller wieder eine garantie eingeführt. ich meine, dass problem mit der schon fast abgelaufenen garantie betraf fiat- oder ford-fahrgestelle und einen italienischen hersteller. aber genau kann ich mich nicht mehr daran erinnern. sicherlich wird thörsti es im forum heraussuchen und dann hier einen link auf den entsprechenden thread posten.

jens

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