geschrieben von jens voshage am Mittwoch, 11. Mai 2005 10:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: die sache vom teufel und vom detail":
viele mussten bereits feststellen, dass sie kaum noch garantie auf das fahrgestell haben, obwohl sie ihr womo gerade frisch und neu vom händler abgeholt haben. grund ist, dass teilweise mit der auslieferung vom werk an den ausbauer die garantiezeit für das fahrgestell beginnt. und zwischen auslieferung an den ausbauer und zulassung durch den neukunden kann ja gerne mal ein halbes jahr liegen. und wenn der händler das fahrzeug erstmal als ausstellungswagen auf dem hof stehen lässt, kann die fahrgestellgarantie sogar beim kauf schon abgelaufen sein. auch hier im forum (alter teil) wurde darüber schon berichtet - ich weiß allerdings nicht, ob es im sinne des kunden geregelt wurde oder nicht.
was mit der auslieferung beim händler beginnt ist die gewährleistung. allerdings ist die ja nicht sonderlich umfangreich und hilft dir nur im ersten halben jahr weiter. die noch folgenden 18 monate kann man ja weitestgehend vergessen, da der käufer nachweisen müsste, dass der schaden bereits vor dem kauf vorlag. das heißt im zweifelsfall: viel spaß bei der gutachterschlacht.
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