Steueränderung für WoMos- ein Eigentor!?

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geschrieben von RaiWo am Mittwoch, 13. April 2005 15:04 Uhr :

Der Wortlaut zu Verkehrszeichen 277 lautet: Überholverbot für Kfz mit einem zulässsigen Gesamtgewicht über 3,5 t ....., ausgenommen PERSONENKRAFTWAGEN.
Nun nach der Änderung sind unsere Womos ja wohl jetzt Pkw. Oder?
Mal sehen, was ein Gericht dazu sagt, wenn ich beim Überholen in diesen Fällen erwischt werde.
Es ist nämlich ein Markenzeichen dieser Regierung, daß sie an einem kleinen Rädchen dreht und später sich dann über die Auswirkungen - die so ja nicht gewolllt waren - wundert.
CU
Wolf

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