Steueränderung für WoMos- ein Eigentor!?

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von RaiWo am Mittwoch, 13. April 2005 15:04 Uhr :

Der Wortlaut zu Verkehrszeichen 277 lautet: Überholverbot für Kfz mit einem zulässsigen Gesamtgewicht über 3,5 t ....., ausgenommen PERSONENKRAFTWAGEN.
Nun nach der Änderung sind unsere Womos ja wohl jetzt Pkw. Oder?
Mal sehen, was ein Gericht dazu sagt, wenn ich beim Überholen in diesen Fällen erwischt werde.
Es ist nämlich ein Markenzeichen dieser Regierung, daß sie an einem kleinen Rädchen dreht und später sich dann über die Auswirkungen - die so ja nicht gewolllt waren - wundert.
CU
Wolf

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen
Das offizielle Protest-T-Shirt gegen die Steuererhöhung - hier gibt's die Infos:
 
Wohnmobile Steuererhöhung Protest-T.Shirt


Zur Zeit sind 2884 Besucher im Wohnmobile.Net

Neueste Beiträge im Forum:
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13

02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo

31.08 22:15:
Re: Magnetschalter

31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....

31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

31.08 10:01:
Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....

31.08 00:29:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

31.08 00:23:
Re: Vorstellung und frage

31.08 00:13:
Re: 3-Phasen Wechselrichter


Ein Projekt der
proMedia Internet KG proMedia Internet KG
Intelligent Art