geschrieben von Uli_bw am Dienstag, 12. April 2005 17:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Wie müssen Gasflaschen befestigt sein?":
| RaiWo : |
| Servus!
Habe den Beitrag erst heute gelesen: Ein Privatmann kann in seinem Fahrzeug bis 333 kg Gas transportieren. GefahrgutVO gilt hier nicht. Allerdings müssen die Flaschen, genau wie die im Flaschenkasten, gesichert sein. Ich transportiere so auch Reserveflaschen in der Heckgarage. CU Wolf |
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