geschrieben von Rolf1 am Montag, 4. April 2005 07:04 Uhr
Als Antwort auf : "Wohnmobil im Ausland anmelden":
Hallo allerseits,
bei einem Womo, das ja oft hauptsächlich im Ausland benutzt wird, sehe ich das als rechtlich nicht so problematisch, es woanders anzumelden.
Das Fahrzeug muss dann aber auch wenn es abgestellt ist (z.B. wenn es monatelang nicht benutzt wird, während man arbeiten muss) z.B. in Frankreich sein (also dort abstellen). Muss eben überwiegend dort sein.
Probleme gibt es aber evtl. dann, wenn Du mit diesem Fahrzeug in Deutschland herumfährst: Dann gilt es als Steuerhinterziehung - ausser Dein eventueller Zweitwohnsitz setzt diese Regelung ausser Kraft...das weiss ich nicht sicher, denke aber nicht.
Also:
Die Freundin von einem der Vorredner dürfte auch in Deutschland mit dem auf sie angemeldeten WoMo fahren, da ihr Wohnsitz in Frankreich ist, der Vorredner selbst aber nicht, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat - er würde isch strafbar machen. Er darf also nur im Ausland mit seinem eigenen WoMo herumdüsen.
So sehe ich das, falls in der Zwischenzeit EU-mässig hier nichts angegelichen / liberalisiert wurde.
Gruss
Rolf
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