geschrieben von jens voshage am Mittwoch, 30. März 2005 13:03 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Outing?! - Entschuldige, hierzu mal eine Frage:":
klar, ein forum ist zum fragen und diskutieren da. aber das jemand nicht weiß, welche geschwindigkeitsbegrenzungen für das fahrzeug, das er führt gelten, ist schon eher unter peinlich oder gar problematisch einzustufen. aber im gegensatz zu den vier-tonner-fahrern, die nicht wissen, dass bei ihnen (noch) bei 80 km/h schluss zu sein hat, ist berny mit seinem drei-tonner ja rechtlich immer auf der sicheren seite. denn solange er keinen anhänger dabei hat, darf er ja so schnell fahren, wie es die verkehrs- und straßenverhältnisse zulassen. ist bei seinem womo wie bei jedem anderen fahrzeug unter 3,5 tonnen zulässige gesamtmasse auch.
aber was viele anscheinend nicht wissen: durch das umlegen eines einzigen schalters wird die erlaubte geschwindigkeit auch maximal 50 km/h begrenzt. denn die nebelschlussleuchte darf man nur bei sichtweiten von unter 50 metern einschalten. und bei 50 meter sichtweite darf man maximal 50 km/h fahren - auch auf der autobahn.
jens
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