Re: genau

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geschrieben von Klaus aus Iserlohn am Mittwoch, 2. März 2005 01:03 Uhr

Als Antwort auf : "Re: genau":

Hi Campingfreunde,
hier sind verschiedene Threads, die ich nicht verstehe und die, wie ich meine, am Thema vorbeigehen. Deshalb möchte ich mal meine Meinung zur Diskussion stellen, auch wenn ich weiß, daß dieses möglicherweise für Aufruhr sorgt.
Natürlich muß ein Fahrzeug beim TÜV bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, um als Sokfz.Wohnmobil abgenommen zu werden. Das weiß jeder, der mal einen Selbstausbau zugelassen hat. So auch ich.
Aber wo ist die Gesetzeslücke? Irgendwo muß eine Grenze sein. Mit 2,8 t war sie so niedrig ausgelegt, daß man sie leicht überschreiten konnte. Das wird bei jeder Grenze in irgendeiner Form so sein. Das hat mit einer Gesetzeslücke rein gar nichts zu tun. Das würde sich auch bei 3 oder 3,5 t herausstellen. Die Industrie/Hersteller sind da unheimlich flexibel.
Tatsache ist doch, daß die neue Steuerregelung, wenn sie denn kommt in der befürchteten Form kommt, zu einer Ungleichbehandlung führt. Mein Womo hat "nur" einen 2,5 l - Turbo. Uns würde es also gar nicht so heftig treffen. Andere haben 2,8, 4 , 6 oder noch mehr Liter Hubraum. Das sind aber doch, unabhängig vom Hubraum, keine PKW-Motoren, die die entsprechenden Schadstoffgrenzen einhalten können oder nachgerüstet werden könnten.

Es wird gesagt, daß Wohnmobile überwiegend, wie PKW, dem Personentransport dienen und es deshalb keinen Grund gebe, sie nach Gewicht zu besteuern., wie gewerbsmäßige Fahrzeuge. Ich bin der Meinung, daß es sich der Gesetzgeber, aus fiskalischen Gründen zu leich macht.
Ein Wohnmobil ist weder von der Bauart, der Art der Nutzung oder der Motorisierung mit einem PKW her vergleichbar.

Nun gibt es unter uns Campern natürlich etliche, die ein Wohnmobil als Erst- oder Zweitwagen fahren (zur Arbeit, zum Einkaufen) weil es von der Größe her auch in jede Parkbox passt (alle VW-Busausbauten und ähnliche). Aber mal ehrlich, sind das Wohnmobile oder ehr Freizeitmobile. Diese Fahrzeuge habe auch PKW-Motoren und diese sind seit Jahren auf die geltenden Schadstoffgrenzen für diese Motoren ausgelegt.

Bei dem ins Haus stehenden Gesetz werden aus fiskalischen Grunden Äpfel mit Birnen vergleichen. Das sollte jeder seinem Bundestag-/Landtagsabgeordeneten klar machen.

MfG


Klaus aus Iserlohn

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