geschrieben von gerrica am Montag, 28. Februar 2005 17:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Saisonkennkennzeichen und Versicherung":
Hallo Jens,
der Hinweis mit dem Stellplatz sollte nur einen Nachteil des Saisonkennzeichens aufzeigen.
Übrigens: ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gilt ganzjährig als angemeldet! Der Betriebszeitraum ist nur beschränkt. Deshalb darf man auch in der Ruhezeit die Haftplichtversicherung nicht kündigen.
Gruß Gerald
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