Re: Saisonkennkennzeichen und Versicherung

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geschrieben von jens voshage am Montag, 28. Februar 2005 12:02 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Saisonkennkennzeichen und Versicherung":

Gerald Wührl :
Es darf aber nicht auf öffentlichem Grund abgestellt sein.

Gruß Gerald


nur zur klarstellung: diese aussage bezieht sich nicht auf die versicherung, sondern gilt allgemein für abgemeldete fahrzeuge. und nichts anderes als eine temporäre abmeldung stellt ein saison-kennzeichen ja dar.

übrigens: auch ein stellplatz auf dem eigenen grundstück, der vom bürgersteig/straße nicht durch einen zaun abgetrennt ist, kann hier problematisch sein. es geht strenggenommen nicht um den öffentlichen grund, sondern eher, ob der stellplatz "allgemeine verkehrsfläche" darstellt. bedenkt: ein blöden nachbarn gibt es überall.

jens

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