geschrieben von jens voshage am Freitag, 25. Februar 2005 09:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Klauseln ?":
ich kann mir das schon gut vorstellen, wie das abgeht: der verkäufer "berät" seinen kunden zum auto und dann spricht man über die finanzierung durch das hersteller-nahe kreditinstitut. die ist natürlich überhaupt kein problem.
wenn man dann den kaufvertrag unterschreibt, füllt man auch den antrag für die finanzierung aus. und nach zwei wochen und intensiver prüfung flattert einem dann die ablehnung des kreditiinstituts ins haus. dennoch ist man an den kaufvertrag beim händler gebunden.
klar sollte man einen kaufvertrag nur unterschreiben, wenn man sicher ist, dass man auch die finanzierung hinbekommt. aber gerade bei kfz gibt es doch diese zeitlich sehr enge verknüpfung. von daher sollte im kaufvertrag wirklich stehen, dass er nichtig ist, wenn das herstellernahe kreditinstitut auch die finanzierung ermöglicht.
jens
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