geschrieben von jens voshage am Mittwoch, 23. Februar 2005 14:02 Uhr
Als Antwort auf : "rücktritt vom kaufvertrag":
in der hannoverschen allgemeinen zeitung von heute (23.02.2005) steht folgender artikel, der in diesem zusammenhang vielleicht interessant ist:
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Bei Neuwagenkauf Finanzierung sichern
Unterschreibt ein Mann einen „bindenden Auftrag“ für einen Neuwagen (hier: ein BMW 330 d), widerruft er den Auftrag jedoch vier Tage nach Unterzeichnung, so muss er dem Autohändler den vereinbarten Schadensersatz (15 Prozent des Kaufpreises = 6000 Euro) zahlen. Dass eine von ihm beabsichtigte Finanzierung (separat mit der BMW-Leasing GmbH) nicht zustande gekommen war, berührt den Kaufvertrag nicht (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 5 U 147/04). bü
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jens
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