geschrieben von Wolfgang16 am Freitag, 28. Januar 2005 21:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: oldie?":
Hallo Gerald,
daß es nur PkWs betreffen soll, war mal ursprünglich der Ausgangspunkt. Mittlerweile ist alles offen. Nach deutschem Recht sind Womos auch keine Pkw, aber nach europäischem Recht gehören sie zum weiten Begriff der Pkw (Klasse M). Darauf hat der Verband der Womohersteller selbst gedrängt, wie in dem Interview in der Zeitschrift steht, vermutlich um zu verhindern, daß Womos LkW Fahrverboten unterliegen. Jetzt werden wir die Quittung bekommen.
Wenn die Grenze bei 3,5t gezogen würde, wäre das dem vielzitierten Umweltgedanken sicher nicht förderlich, denn dann würde sich keiner mehr ein Womo unter 3.5t kaufen. Das wird sich sicher auch in den Gebrauchtpreisen niederschlagen.
Bei einem H-Kennzeichen muß ein Umbau nicht unbedingt 30 Jahre her sein, er muß nur zeitgenössisch, also mit Teilen von damals, gemacht werden, wobei die Teile selbst auch nur 20 Jahre alt sein können. Wie aber selbstgebastelte Womoumbauten eingeschätzt werden, kann ich nicht sagen.
Ich hab mir übrigens für viel Geld einen Euro2 Motor in meinen VW Bus eingebaut, aber das wird mir vermutlich niemand honorieren, bevor ich nicht einige tausend Euros für einen Abgastest ausgegeben habe ...
Servus
Wolfgang
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