geschrieben von dm am Samstag, 22. Januar 2005 13:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Eintragung Gurtbock":
Rein theoreisch benötigt man für eintragungsfähige Sitze in Fahrtrichtung ab Baujahr 92:
a) eine geprüfte Sitzbank mit "Gurtbock". Das ist die Stahlunterkonstruktion der Sitzbank incl. aller Verankerungspunkte für den Gurt.
b) natürlich den Gurt
c) Kopfstützen incl. der Verankerung an der Bank
Diese geprüfte Bank muss im Fahrzeug eingebaut ein Zugfestigkeitsgutachten haben.
Die nötige Festigkeit wird erreicht, indem die Bank durch den Boden hindurch mit dem Rahmen oder einem Hilfsrahmen verschraubt wird.
Schaut euch mal diesen Link an: http://www.leerkabinen.de/index-de/tuev/body_tuev.html
Bei der Abnahme wird mit massiven Ketten abhängig vom zGG mit mehreren Tonnen Last an den Sitzen gezogen. Wie auf den Bildern ersichtlich ist dies für den Privatmann kaum durchführbar, da dabei sowohl die Sitze, als auch Kabine und Rahmen beschädigt werden.
Wie ich so höre handhabt der TüV dies aber immer wieder anders. Daher der Tip wie bei jedem Umbau: Vorher mit dem TüV-Prüfer sprechen, eure Pläne vorstellen, seine Änderungswünsche einarbeiten.
Je nach Fahrzeug sind im Boden bereits Verankerungspunkte für die Bank, oder der TüV verlangt nur eine professionell geschweisste Sitzkonsole oder oder oder ....
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