geschrieben von Christian W am Montag, 17. Januar 2005 12:01 Uhr
Als Antwort auf : "Bericht Reisemobil Neues Kfz-Steuerrecht":
Dein Nutzfahrzeug ist nach Schadstoff- und Geräuschklassen eingeteilt. Die Bemerkung im Fahrzeugschein wie z.B. S1 und G2 gibt Auskunft über die jeweilige Klasse.
Im Klartext heißt das, sollte die Besteuerung nach Gewicht wegfallen, muß, solange es nichts anderes gibt, die Einstufung nach eben diesen Klassen stattfinden.
Gruß Christian
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
26.08 22:33:
Re: 3-Phasen Wechselrichter
26.08 20:44:
Unterschiede Seitz S3 zu S4
26.08 18:51:
Sat-Antenne
26.08 12:45:
Messe Düsseldorf 2008
25.08 15:07:
Re: GERÜCHT Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!
25.08 15:02:
Re: Frankreichreise
25.08 14:36:
Re: abwasserleitungen bad und spüle undicht
24.08 22:39:
Re: Tausche Vivaro Doppelsitzbank gegen Einzelsitz
24.08 08:39:
Re: eingrenzen...
21.08 13:27:
Wohnmobil zur miete gesucht
20.08 22:53:
Frankreichreise
19.08 23:07:
Re: Stellplatz in Frankfurt (Main)/Öffis zum Flughafen gesuc
17.08 19:10:
abwasserleitungen bad und spüle undicht
14.08 18:37:
GERÜCHT Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!