geschrieben von Voyager am Freitag, 7. Januar 2005 11:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: nutzungsentschädigung nach unfall":
Ja,das war der Hauptgrund.Es wurde aber in der Urteilsbegründung indirekt unterstellt,das man einen Ferrari nicht als ein alltägliches "Gebrauchsauto" anzusehen hat,sondern als reines "Spaß-Luxus-Auto".
Das ich damit rund 25.000KM im Jahr gefahren bin,ganzjährig zugelassen war,sogar Winterreifen und Schneeketten dafür hatte,hat die Richter nicht beeindruckt.
Mir ging's ja hauptsächlich auch gar nicht um die Entschädigung,mich hat nur die Urteilsbegründung geärgert.
Gruß Voyager
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