Re: nutzungsentschädigung nach unfall
geschrieben von
Gerald Wührl
am
Montag, 3. Januar 2005 15:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: nutzungsentschädigung nach unfall":
Hallo zusammen,
im Versicherungsfalle sind alle Beteiligten verpflichtet, die anfallenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Ich habe durchaus Verständnis dafür, daß man nicht dafür 'entschädigt' wird, was man alles hätte machen könne, sondern was man wirklich gemacht hätte!
Gruß Gerald
Diese Seite weiterempfehlen |