geschrieben von Joachim am Dienstag, 28. Dezember 2004 13:12 Uhr
Als Antwort auf : "nutzungsentschädigung nach unfall":
Weisst Du, ob der Geschädigte neben dem Wohnmobil noch einen PKW hatte?
| jens voshage : |
| Allerdings gibt es pro Tag nur einen Betrag von 27 Euro, da es sich bei einem Wohnmobil um ein „unkomfortables, unhandliches und unpraktisches Fahrzeug“ handelt. |
| jens voshage : |
| Zudem sind nur die Tage anzusetzen, an denen das Wohnmobil wie ein Auto benutzt worden wäre (Oberlandesgericht Celle, 14 U 100/03). bü
|
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