nutzungsentschädigung nach unfall

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von jens voshage am Montag, 27. Dezember 2004 22:12 Uhr :

ich würde ja gerne mal wissen, ob der pkw des richters standheizung, kühlschrank, armlehnen an den sitzen und eine elektrisch ausfahrbare einstiegshilfe hat. und navi oder gar zwei hochwertige radios mit cd-playern. aber wenigstens eine klimaanlage wird die karre ja hoffentlich haben. vielleicht müsste da mal jemand etwas mehr realitätssinn entwickeln. aber für alle die, die in der nächsten zeit pech haben, könnte das urteil ja wenigstens etwas mehr geld ins portemonnaie bringen.


hannoversche allgemeine zeitung vom 24.12.2004:
---
Geringe Entschädigung

Wohnmobil: Fährt der Besitzer eines Wohnmobils mit seinem Gefährt gelegentlich zur Arbeit und zum Einkaufen, so hat er Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, wenn sein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstatt muss. Allerdings gibt es pro Tag nur einen Betrag von 27 Euro, da es sich bei einem Wohnmobil um ein „unkomfortables, unhandliches und unpraktisches Fahrzeug“ handelt. Zudem sind nur die Tage anzusetzen, an denen das Wohnmobil wie ein Auto benutzt worden wäre (Oberlandesgericht Celle, 14 U 100/03). bü
---

ich hoffe, ihr braucht den tipp nicht.

jens

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen