geschrieben von dm am Donnerstag, 9. Dezember 2004 14:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Nur eine Legende!":
Hallo,
das mit dem Rücktritt gegen Abstandsgebühr kenne ich nur so, es mag ja woanders anders aussehen, bzw. bei Neufahrzeugen die genau auf Kundenwunsch ausgestattet gebaut werden anders sein.
Und wenn ich einen Kaufvertag unterschreibe, dann lese ich ihn mir auch genau durch. Und wenn ich vorhabe, das Fahrzeug zu finanzieren, dann achte ich darauf, dass ich eben genau einen Finanzierungskaufvertrag habe, nicht zwei (Kauf/Finanzierung).
Ganz nebenher gehe ich bei größeren Anschaffungen / Entscheidungen immer noch mal nach Hause "und schlaf eine Nacht drüber". Dieses sprichwörtliche Verhalten hat sich bereits so manches mal als gut dargestellt.
Aber hier ging es ja darum, den Vertrag zu stornieren, nachdem man eben nicht vorher in Ruhe nachgedacht hat, sondern sich überrrumpeln ließ.
Da waren meine Bemerkungen mehr als Tipp gemeint, ob eine der Möglichkeiten eventuell zutrifft.
Im übrigen gebe ich dir 100% Recht, dass das mit dem allgemeinen 14tägigen Rücktrittsrecht eine Ente ist.
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