Re: Nur eine Legende!

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Donnerstag, 9. Dezember 2004 08:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Nur eine Legende!":

Hallo "dm"!

dm :
Meist gibt es in den Kauf-Verträgen einen Passus, dass man gegen ein kleines Entgelt vom Vetrag zurücktreten kann.
Dieses kleine Entgelt hat nur einen gewichtigen Nachteil: Es sind ca. 10 bis 20 % von der Endsumme.


Das treibt zwar manchen Verkäufer auf die Palme , aber ich lese mir Verträge - zumindest wenn es wie hier um größere Summen geht - immer bis ins kleinste Detail durch, bevor ich unterschreibe. Und so einen Passus habe ich noch nie gesehen.

dm :
War eine Finanzierung (schriftlich) vereinbart gilt übrigens auch die 14 tägige Rücktrittszeit.


Nein! Lediglich für die Finanzierung (Darlehensvertrag) gilt ein Rücktrittsrecht. Deshalb achten Verkäufer üblicherweise darauf, Kauf- und Darlehensvertrag strikt zu trennen. Du kannst also innerhalb von 14 Tagen sagen: "Ich zahle jetzt den vollen Betrag in Bar und verzichte auf die Finanzierung." Aus dem Kaufvertrag selbst kommst Du so nicht heraus.

MfG
Gerhard

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen