geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Donnerstag, 9. Dezember 2004 08:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Nur eine Legende!":
Hallo "dm"!
| dm : |
| Meist gibt es in den Kauf-Verträgen einen Passus, dass man gegen ein kleines Entgelt vom Vetrag zurücktreten kann.
Dieses kleine Entgelt hat nur einen gewichtigen Nachteil: Es sind ca. 10 bis 20 % von der Endsumme. |
| dm : |
| War eine Finanzierung (schriftlich) vereinbart gilt übrigens auch die 14 tägige Rücktrittszeit. |
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