Re: Nur eine Legende!

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geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Mittwoch, 8. Dezember 2004 09:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Nur eine Legende!":

Hallo Josef!

Josef M. :

ich denke auch daß es drei wichtige Punkte gibt:
a.) die allg. Geschäftsbedingungen des Händlers unter denen der Vertrag geschlossen wurde.
b.) ob es wirklich ein Neuwagen ist, daß heißt keinerlei Zulassung vorliegt.
c.) welche Klauseln, das sog. Kleingedruckte, mit der Unterschrift zusätzlich anerkannt wurden.


Klar, das ist alles wichtig. Ich wollte auch nur vermeiden, dass hier das Gerücht von einem allgemeinen Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen breitgetreten wird. Das kocht leider immer wieder irgend wo hoch. Und ist doch völliger Blödsinn.

Und eins sollte klar sein: So lange beim Vertragsabschluss nichts ganz grob in Unordnung war (z.B. Käuferin nicht volljährig, Unterschrift mit vorgehaltener Waffe erzwungen etc. ), kann man auf rechtlichem Wege aus so einem Vertrag nicht mehr aussteigen. Die einzige Möglichkeit ist daher, sich mit dem Verkäufer "im Guten" auf eine Vertragsauflösung zu einigen.

MfG
Gerhard

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