geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Mittwoch, 8. Dezember 2004 09:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Nur eine Legende!":
Hallo Josef!
| Josef M. : |
|
ich denke auch daß es drei wichtige Punkte gibt: a.) die allg. Geschäftsbedingungen des Händlers unter denen der Vertrag geschlossen wurde. b.) ob es wirklich ein Neuwagen ist, daß heißt keinerlei Zulassung vorliegt. c.) welche Klauseln, das sog. Kleingedruckte, mit der Unterschrift zusätzlich anerkannt wurden. |
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