geschrieben von Josef M. am Dienstag, 7. Dezember 2004 21:12 Uhr
Als Antwort auf : "Nur eine Legende!":
Hallo Gerhard,
ich denke auch daß es drei wichtige Punkte gibt:
a.) die allg. Geschäftsbedingungen des Händlers unter denen der Vertrag geschlossen wurde.
b.) ob es wirklich ein Neuwagen ist, daß heißt keinerlei Zulassung vorliegt.
c.) welche Klauseln, das sog. Kleingedruckte, mit der Unterschrift zusätzlich anerkannt wurden.
ohne diese Angaben ist wohl echte Hilfe schwer möglich und ruft eventuell nur falsche Hoffnungen auf.
Gruß Josef
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