geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Dienstag, 7. Dezember 2004 16:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: rücktritt vom kaufvertrag":
Hallo KlausPeter,
die Sache mit einem allgemeinen Rücktrittsrecht wird zwar oft kolportiert (gerade im Internet), ist aber trotzdem nichts anderes als eine Legende!
Ein Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen gibt es nur bei Verträgen nach Fernabsatzrecht oder Haustürverkauf. Soll heißen, in genau drei Situationen:
1. Du hast etwas bei einem Versandhändler bestellt (egal ob per Post, Telefon, Internet etc.).
2. Du hast Dir etwas von einem Vertreter an der Haustür aufschwatzen lassen (wobei es egal ist, ob Du ihn in die Wohnung gelassen hast oder nicht
).
3. Du hast auf einer "Kaffeefahrt" etwas gekauft.
Im Falle Deiner Freundin hilft das jedoch gar nichts. Die einzige Möglichkeit wäre, sich mit dem Verkäufer in irgend einer Form zu einigen.
MfG
Gerhard
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