geschrieben von Beduin am Dienstag, 7. Dezember 2004 15:12 Uhr
Als Antwort auf : "rücktritt vom kaufvertrag":
Hallo
du kannst hier mal stöbern oder auch Nachfragen,
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=46&sid=f33c04cc48f0fc8e5aa3e3dc3cd46d29
aber soweit ich weis ist das allgemein gültiges Recht und sie sollte so schnell als möglich "Rücktritt vom Kaufvertrag" schreiben und per Einschreiben-Rückschein wegschicken.
Wenn es eine Firma ist mit nur einem Chef der immer da ist, ist "Eigenhändig" auch nicht schlecht
Zudem gibt es da noch einen Passus wegen "Unsittlich" oder so ähnlich.
Bsp- sie hat dem Verkäufer erzählt das sie sooooooo wenig verdient oder gar sozi bekommt, dann kommt sie auch noch raus.
Viel Glück der armen, kannst ja mal berichten
Grüssle Ina
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