geschrieben von Ulf am Freitag, 29. Oktober 2004 15:10 Uhr
Als Antwort auf : "Stromkabel durch Sicherheitsöffnung im Gasschrank":
Hallo,
schade das du keinen Namen angegeben hast. Ich hätte dich lieber direkt angesprochen, aber nicht des do Trotz, gibt es natürlich eine Antwort. Deine Bodenöffnung ist die Sicherheitsöffnung nach DVFG?:
…..2.1.4 innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druckbehälterverordnung bezeichnete „Camping- Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind. Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeuges entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden, die das Eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern. Diese Kästen müssen am Boden eine nach außen fallende, unverschließbare Lüftung (Leitung oder Stutzen) von mindestens 2 cm2 Fläche haben.
Oder handelt es sich um die Zuluft für das Gerät (Brenner) und wie groß ist die Öffnung – dann schauen wir weiter
.
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