geschrieben von mattin am Dienstag, 17. August 2004 14:08 Uhr
Als Antwort auf : "frage zur gewährleistung bei gebrauchtware":
da der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist und Du beim Händler mit Gewährleistung gekauft hast, muß der Händler den Kühlschrank voll auf eigene Kosten instandsetzen, sofern der Kühlschrank nicht durch äußere Gewaltanwendung ausgefallen ist.
schau mal hier und wusele dich mal durch.
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Gruß und nicht bange machen lassen
Martin
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