geschrieben von tejott am Dienstag, 17. August 2004 13:08 Uhr :
Hallo Gemeinde, bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen bevor ich mein Anliegen vortrage.
ich heisse Torsten, 36 Jahre und bin seit Ostern diesen Jahres besitzer eines Wohnwagens, den ich gebraucht bei einem Händler gekauft habe.
Auf meiner letzten Tour ging nun der Kühlschrank kaputt (ausgelaufen) jetzt möchte der Händler von mir eine Beteiligung an den Kosten der erneuerung (Austausch) haben.
Der Preis scheint mir angemessen jedoch kot... es mich einfach an für eine Sache zu bezahlen die ich eigentlich schon bezahlt habe.
Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Ich habe folgendes Zitat im Netz gefunden:
Einhaltung der suggerierten (Nutz-) Eigenschaften des Kaufgegenstandes:
Im § 434 wird der Fehlerbegriff neu definiert, demnach gilt als Mangel, wenn das Gekaufte nicht "wie üblich" oder "wie zu erwarten" genutzt werden kann.
wieters:
Die geänderte Beweispflicht
Eine weitere Neuerung ist die "geänderte Beweislast": Im Falle einer Reklamation des Käufers muss jetzt der Händler beweisen, dass der beanstandete Defekt zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war.
Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler beweisen, dass der Kunde an einem Schaden Schuld ist. Erst danach ist der Kunde in der Beweispflicht.
na was denn jetzt ?
Bitte um Hilfe, geht um mein sauer verdientes.
Danke schonmal
Torsten
Antworten:
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