geschrieben von dm (altes Forum) am Donnerstag, 4. Dezember 2003 08:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Verkehrskunde 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindesta":
Ja darf er, denn Sinn ist hier z.B. die Belastung einer Brücke niedrig zu halten. Diser Abstand ist nicht mit dem Sicherheitsabstand zu verwechseln, der Abstand nach Z.273 muss z.B. auch noch im Schritttempo und im Stand eingehalten werden.<br>dm<br>
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