Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von robert (altes Forum) am Donnerstag, 13. November 2003 14:11 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

Alsooooo, <br>nachdem Stefan hier so rumlabert hab ich mir den Spaß gemacht und sowohl beim TÜV, als auch bei der Verkehrspolizei angerufen.<p>Hier hat unsere Gesetzgebung mal wieder voll zugeschlagen und eine Kaugummiparagraphen geschaffen.<p>Die Frage die sich noch stellt: wahr der Hänger zugelassen. <br>Wenn nein, ist der Bußgeldbescheid nichtig.<p>Wenn ja, stellt sich die Frage, wie zugänglich, bzw, einsichtig ist der Stellplatz des Wohnwagens gewesen.<p>Aussage Tüv: auf privatem Grundstück Kennzeichen offen, Bußgeldpflichtig. Kennzeichen abgedeckt oder gar abgeschraubt, kein Bußgeldbescheid. <p>Aussage Polizei: Nicht vom öffentlichen Verkehrsraum einsichtig oder nicht "einfach" zugänglich, kein Bußgeldbescheid.<br>einfach ist hier garnicht so einfach, weil ein 90 cm Gartenzaun als einfach oder auch nicht bewertet werden kann (sog. Ermessensspielraum)<br>Ausserdem spielt noch die Entfernung ins Grundstück eine Rolle (unbefugtes Betreten, Hausfriedensbruch, usw.)<br>Sind die Fahrzeuge in einer Garage oder wie meine Motorräder im Keller, absolut kein Bußgeldbescheid.<p>Also Stefan, soooo klar ist das Thema nicht.<p>Allerdings, ist das Fahrzeug erst bei dem Bekannten auffällig geworden, sprich nach der Schenkung, ist dieser in die Pflicht zu nehmen, da er mit dem Erwerb des Fahrzeuges auch die Umschreibepflicht inne hat.<p>Aber daß kann nu auch wieder ausgelegt werden........................<p>und es gibt keine Zentrale Stelle die abgelaufene Tüvs überprüft. Dies wird nur durch die Polizei per Augenschein gemacht.<p>Alles in allem.<br>besser regelmäßig zum Zahnarzt, ähhh TÜV oder das Fahrzeug abmelden, oder einsperren oder weit hinten ins Grundstück stellen. <br>Dann tuts auch nicht weh....<p>Gruß <br>robert<p>und an jens voshage den alten fremdgeher:<br>nur weil einer selbstbewußt auftritt hat er noch lange nicht recht. gruß. roadrunner<p><br>: : Hallo Stefan,<p>: : gibt es hierzu einen Gesetztestext???<p>: : MfG<br>: : Adi<p>: Nein, ist auch garnicht explizit erforderlich.<p>: §29 StVZO:<br>: "Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen........haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII.......untersuchen zu lassen"<p>: <br>: Da steht nicht "und die ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehr betreiben".<p>: Somit ist die Regelung eindeutig.<p>: mfg<p>: Stefan<p><br>

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