Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Montag, 3. November 2003 15:11 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

: --------------------------<br>: Kann ich einfach nicht glauben! Würde es bei Selbstbetroffenheit gerichtlich ausfechten.<p>: Gruß Albert<p>Viel Spaß ! Du würdest verlieren. Die Regelung in der StVZO ist wasserdicht formuliert.<p>mfg<p>Stefan<br>

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