Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Albert (altes Forum) am Samstag, 1. November 2003 09:11 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

: : Falsch!<br>: : Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Die Tatsache, daß ein Fahrzeug angemeldet ist und die HU/AU überzogen wurden, reicht für ein Bußgeld aus. Es ist vollkommen egal, ob das Fahrzeug bewegt wurde oder ob es auf privatem Grund steht.<p>: : mfg<p>: : Stefan<p>--------------------------<br>Kann ich einfach nicht glauben! Würde es bei Selbstbetroffenheit gerichtlich ausfechten.<p>Gruß Albert<br><br>

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