geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Dienstag, 28. Oktober 2003 10:10 Uhr
Als Antwort auf : "ausland":
: ich will stefans ausführungen nicht in frage stellen, er schreibt das so bestimmt, dass ich ihm glaube.<br>: allerdings habe ich eine stelle, da passt es nicht ganz. wenn ich richtig informiert bin, darf/kann man mit einem in deutschland zugelassenen auto im ausland unterwegs sein, auch wenn die frist zur §29-prüfung überschritten ist. man muss dann jedoch, sowie man wieder in old germany zurück ist gleich zum tüv/dekra. wenn ich das so machen würde, käme ich mit einer neuen plakette zuhause an und würde dann einen bußgeldbescheid aus dem briefkasten fischen ...<p>: jens<p><br>Hallo Jens,<p>wieso sollte ein Bußgeldbescheid im Briefkasten sein? Die Fristen werden nirgends zentral überwacht. Die Kontrolle beschränkt sich auf die HU/AU-Plakette. Wenn Du aus dem Ausland kommst, dann mußt Du zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren und die Untersuchung durchführen lassen. Übrigens gibt es Fristen, nach deren Überschreitung das Kfz im anderen Land angemeldet werden müßte. Diese werden allerdings häufig nicht eingehalten (Siehe Autos auf Mallorca)<p>mfg<p>Stefan<br><br>
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