geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Dienstag, 28. Oktober 2003 08:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":
ich will stefans ausführungen nicht in frage stellen, er schreibt das so bestimmt, dass ich ihm glaube.<br>allerdings habe ich eine stelle, da passt es nicht ganz. wenn ich richtig informiert bin, darf/kann man mit einem in deutschland zugelassenen auto im ausland unterwegs sein, auch wenn die frist zur §29-prüfung überschritten ist. man muss dann jedoch, sowie man wieder in old germany zurück ist gleich zum tüv/dekra. wenn ich das so machen würde, käme ich mit einer neuen plakette zuhause an und würde dann einen bußgeldbescheid aus dem briefkasten fischen ...<p>jens<br>
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