geschrieben von dm (altes Forum) am Montag, 27. Oktober 2003 15:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":
Die Antwort von Stefan stimmt in allen Punkten. die Begründung für den TüV ist sinngemäß: "Mit dem zugelassenen, aber TüV fälligen Auto könnte man ja schließlich jederzeit fahren".<br>Ich weiß, man könnte auch mit einem Auto ganz ohne Zulassung fahren, aber die Begründung ist -sinngemäß- eben etwa so.<br>dm<br>
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