Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Montag, 27. Oktober 2003 07:10 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

: So ein schmarrn!<p>: solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wird kann der TÜV überzogen werden solange man will.<p>Du irrst! Die Verpflichtung zur Durchführung der HU/AU resultiert aus der Zulassung und nicht aus der Benutzung.<p>: Das weis ich aus Erfahrung, da mir das hin und wieder mit meinen Motorrädern oder Anhänger passiert.<p>Dann hat es nur der "richtige" noch nicht gesehen.<p>: Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Straßenverkehrsordnung in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich ist.<p>Ist sie nicht. Es gibt allerdings zum Teil doch unterschiedliche Betrachtungsweisen. Allerdings sind diese nicht zum obigen Sachverhalt.<p>: Entweder ist Dein Bekannter mit dem Fahrzeug auf der Straße gesichtet worden, oder ein übereifriger Beamter hat mal wieder zugeschlagen.<br>: (eifriger Beamter ???)<br>: Ansonsten gehen mit der Veräußerung des Fahrzeuges, ob geschenkt oder verkauft alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über.<p>Ohne Nachweis dürfte das schwierig sein.<p>: Ich denke mal dein Bekannter hat auch Brief und Schein. Somit wärst Du aus dem Schneider.<p>: Grüße aus Bayern (wehe es kommen dumme Kommentare)<br>: robert<p>mfg<p>Stefan<br>

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