Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von robert (altes Forum) am Sonntag, 26. Oktober 2003 17:10 Uhr

Als Antwort auf : "TÜV abgelaufen nach Verkauf":

So ein schmarrn!<p>solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wird kann der TÜV überzogen werden solange man will.<br>Das weis ich aus Erfahrung, da mir das hin und wieder mit meinen Motorrädern oder Anhänger passiert.<br>Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Straßenverkehrsordnung in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich ist.<br>Entweder ist Dein Bekannter mit dem Fahrzeug auf der Straße gesichtet worden, oder ein übereifriger Beamter hat mal wieder zugeschlagen.<br>(eifriger Beamter ???)<br>Ansonsten gehen mit der Veräußerung des Fahrzeuges, ob geschenkt oder verkauft alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über.<br>Ich denke mal dein Bekannter hat auch Brief und Schein. Somit wärst Du aus dem Schneider.<p>Grüße aus Bayern (wehe es kommen dumme Kommentare)<br>robert<p><br> <br>: Wir haben unser altes, noch angemeldetes Wohnmobil einem Bekannten geschenkt, doch es wurde vergessen, den TÜV machen zu lassen (Wohnmobil stand sowieso nur auf dem Grundstück rum)<br>: Jetzt kam natürlich der Bußgeldbescheid (inkl. 2 Punkten) an uns. <br>: Kann mir jemand sagen, ob wir eine Auskunftspflicht darüber haben, wem wir den Wohnwagen überlassen haben? Da müßten wir ja unseren Bekannten anschwärzen.<p><br>

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