Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Stefan (altes Forum) am Montag, 20. Oktober 2003 20:10 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

Hallo <p>da was unten steht kann und muß ich leider bestätigen, Auf Anraten meines Anwaltes<br>ich habe bezahlt und die Punkte eingeschoben. Das Fahrzeug stand auf prvatem Grund und wurde nicht bewegt ! <br>MfG <br>(auch) Stefan <p>: Falsch!<br>: Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Die Tatsache, daß ein Fahrzeug angemeldet ist und die HU/AU überzogen wurden, reicht für ein Bußgeld aus. Es ist vollkommen egal, ob das Fahrzeug bewegt wurde oder ob es auf privatem Grund steht.<p>: mfg<p>: Stefan<p><br>

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