Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Montag, 20. Oktober 2003 16:10 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

: Hallo Stefan,<p>: gibt es hierzu einen Gesetztestext???<p>: MfG<br>: Adi<p>Nein, ist auch garnicht explizit erforderlich.<p>§29 StVZO:<br>"Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen........haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII.......untersuchen zu lassen"<p><br>Da steht nicht "und die ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehr betreiben".<p>Somit ist die Regelung eindeutig.<p>mfg<p>Stefan<br>

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