Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Adi (altes Forum) am Montag, 20. Oktober 2003 12:10 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

Hallo Stefan,<p>gibt es hierzu einen Gesetztestext???<p>MfG<br>Adi<p>: Falsch!<br>: Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Die Tatsache, daß ein Fahrzeug angemeldet ist und die HU/AU überzogen wurden, reicht für ein Bußgeld aus. Es ist vollkommen egal, ob das Fahrzeug bewegt wurde oder ob es auf privatem Grund steht.<p>: mfg<p>: Stefan<p><br>

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