Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Montag, 20. Oktober 2003 08:10 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf":

: Hallo Sonja,<p>: zuerst müßte die Behörde beweisen können, dass überhaupt mit ungültiger Plakette im Straßenverkehr gefahren wurde. Sollte der Bekannte dabei aufgefallen sein, bekommt er, sowie ihr als Halter ebenfalls, ein Bußgeldverfahren.<p>: Gruß Albert<p>Falsch!<br>Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Die Tatsache, daß ein Fahrzeug angemeldet ist und die HU/AU überzogen wurden, reicht für ein Bußgeld aus. Es ist vollkommen egal, ob das Fahrzeug bewegt wurde oder ob es auf privatem Grund steht.<p>mfg<p>Stefan<p><br>

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