Re: TÜV abgelaufen nach Verkauf

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geschrieben von Albert (altes Forum) am Samstag, 18. Oktober 2003 19:10 Uhr

Als Antwort auf : "TÜV abgelaufen nach Verkauf":

Hallo Sonja,<p>zuerst müßte die Behörde beweisen können, dass überhaupt mit ungültiger Plakette im Straßenverkehr gefahren wurde. Sollte der Bekannte dabei aufgefallen sein, bekommt er, sowie ihr als Halter ebenfalls, ein Bußgeldverfahren.<p>Gruß Albert<br>

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